Justizfachangestellte/-r
BerufsbildDie Arbeit des/der Justizfachangestellten umfasst büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dazu gehören die Mitwirkung in Strafverfahren, Mahn- u. Klageverfahren, Zivilverfahren einschließlich Zwangsvollstreckung, Familien-, Grundbuch - und Erbschaftsangelegenheiten. Die erforderlichen Kenntnisse in rechnergestützter Textverarbeitung, Textgestaltung und -automation werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt. |
Erwartete EinstiegsqualifikationenBewerber/-innen sollten mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Bildungsabschluss haben. Fast alle Auszubildenden haben einen mittleren Schulabschluss. |
PrüfungenIn der Mitte des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes abzulegen (3 schriftliche Arbeiten). Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit setzt sich aus einem schriftlichen Teil (3 Arbeiten) und zwei praktischen Teilen zusammen. |
Berufsaussichten, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Schüler/-innen nach Abschluss der BerufsausbildungDie Einstellungschancen nach der Ausbildung sind stark abhängig von den Einstellungsmöglichkeiten der Gerichte. Ferner besteht die Möglichkeit der Beschäftigung in juristisch orientierten Dienstleistungsbetrieben, Kammern und Verbänden. |
Für die Berufsausbildung "zuständige Stellen", bei denen weitere Informationen über den Ausbildungsberuf zu erhalten sind:Oberlandesgericht Frankfurt am Main Friedrich-Ebert-Anlage 35 60327 Frankfurt am Main Tel.: 069 136701 Fax: 069 13672976 » Oberlandesgericht Frankfurt am Main Weitere Informationen bietet das Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Stichwort "Justiz-Berufe": » www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
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Termine
1.Zwischenprüfung: -
2.Abschlussprüfung:
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Nachschreibetermin: | - |
Praktische Prüfung: |
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Nachschreibetermin:
Wiederholungstermin:
Nachschreibetermin:-