Patentanwaltsfachangestellte/-r
BerufsbildDie täglichen Arbeiten eines/r Patentanwaltsfachangestellten lassen sich wie folgt umschreiben: Organisation des Büroalltags bei einer/einem Patentanwalt/-in: Sachbearbeitung (z. B. Aktenführung, Briefe erstellen, Kostennoten erstellen), Mandantenbetreuung. Das Arbeiten in einer Kanzlei setzt daher Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit voraus. Je nach Schwerpunkt der Ausbildungskanzlei haben die Auszubildenden vor allem Kontakt mit dem Patent- und Markenamt in München, müssen Anfragen einholen, Patente anmelden, Veränderungen anzeigen, etc Ausbildungszeit: 3 Jahre. |
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Erwartete EinstiegsqualifikationenBewerber/-innen sollten mindestens einen guten Hauptschulabschluss haben, insbesondere über gute Deutschkenntnisse (schriftlich und mündlich) und Mathematikkenntnisse verfügen, um sowohl die z. T. hohen Anforderungen im Ausbildungsbüro als auch in der Berufsschule erfüllen zu können. |
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Schulische Inhalte |
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PrüfungenNach dem 1. Ausbildungsjahr ist eine Zwischenprüfung abzulegen (3 schriftliche Arbeiten), die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit setzt sich aus einem schriftlichen Teil (5 Arbeiten) und einem mündlichen Teil zusammen (Abschlussprüfungen finden nur im Sommer statt). |
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Berufsaussichten, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Schüler/-innen nach Abschluss der BerufsausbildungDie Einstellungschancen nach der Ausbildung sind gut. Die Zahl der Patentanwaltsfachangestellte ist in Hessen nicht all zu groß, wobei die Zahl der Büros, die sich mit Patenten und Markenschutz beschäftigen, ständig zunimmt. Zukünftige Arbeitsplätze könnten daher auch in klassischen Rechtsanwaltskanzleien liegen. |
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Für die Berufsausbildung "zuständige Stellen", bei denen weitere Informationen über den Ausbildungsberuf zu erhalten sind:Patentanwaltskammer München Tal 29 80331 München Tel.: 089 23 22 78 - 0 Fax: 0 89 24 22 78 - 24 |
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Termine
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